Grundsteuerreform Ingolstadt - Karin Bacherler

Grundsteuerreform

Sie sind Grundstückseigentümer und haben ein Schreiben zur Abgabe einer Erklärung erhalten? Dann ist nachfolgender Text für Sie relevant:

Die Grundsteuerreform kurz erläutert

Wie Sie sicherlich bereits aus den Medien erfahren haben, sind Grundstückseigentümer verpflichtet, im Jahr 2022 eine weitere Steuererklärung zu erstellen. Die zusätzliche Steuererklärung nennt sich je nach Ihrem Bundesland „Grundsteuererklärung“ oder „Grundsteuer-Feststellungserklärung“. Die Erklärungspflicht endet nach jetzigem Stand zum 31.01.2023 und ist grundsätzlich elektronisch an die Finanzbehörden zu übermitteln.

Worum geht es?

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 entschieden, dass die bisherige Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Grundsteuer (= Einheitswert) gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt und damit verfassungswidrig ist. Da das Grundsteueraufkommen eines der wichtigsten und zuverlässigsten kommunalen Einkunftsquellen ist, ist es wichtig, diese nicht zu verlieren. Der Gesetzgeber musste somit eine Neuregelung schaffen, damit die Grundsteuer weiter erhoben werden darf. Insgesamt müssen nun um die 36 Mio. Grundstücke und Immobilien neu bewertet werden.

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Wenn Sie Unterstützung bei der Abgabe der Grundsteuererklärung oder Grundsteuer-Feststellungserklärung benötigen, kommen Sie gerne auf mich zu.

Ihre SteuerBeraterin

Karin Bacherler

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