Auswandern? Weltreise? Homeoffice im spanischen Hotel für den gesamten Sommer? Klingt verlockend? Dann nichts wie los. Doch bevor Sie Ihre Koffer packen, machen Sie sich zuerst Gedanken über die Beendigung der Steuerpflicht in Deutschland, damit aus Ihrem Traum nicht ein Alptraum wird. Prominente Beispiele dafür gibt es genug: Boris Becker, Klaus Zumwinkel, Peter Graf (Vater von Steffi Graf) und ganz aktuell Shakira.
Lassen Sie uns am Beispiel von Shakira gemeinsam anschauen, was alles schieflaufen kann:
Shakira wird vorgeworfen, dass sie in den Jahren 2012 bis 2014 bei ihrem Partner und bekanntem Fußballspieler Gerard Piqué, in Barcelona gewohnt hat. Das in dieser Zeit erzielte Einkommen aus ihren internationalen Tourneen und der TV-Sendung "The Voice" soll sie dabei in Spanien nicht versteuert haben.
Hierbei soll sie, so der Vorwurf der spanischen Staatsanwaltschaft, rund 14,5 Mio. € hinterzogen haben.
Die Sängerin hatte ihrer Aussage nach in den relevanten Jahren ihren steuerlichen Wohnsitz auf den Bahamas gehabt und in dieser Zeit ihren Partner in Barcelona lediglich gelegentlich besucht. Dabei war sie insgesamt jährlich weniger als ein halbes Jahr in Spanien, so ihre Argumentation.
Der Musikerin droht bei Verurteilung eine langjährige Haftstrafe. Dieser Fall verdeutlicht, dass Steuerhinterziehung kein "Kavaliersdelikt" ist, auch in Deutschland nicht.
Glücklicherweise hat die Musikerin ausreichend finanziellen Mittel, das aktuell gegen sie laufende Verfahren bestmöglich abzuwenden.
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Schauen wir uns den Fall mal aus deutscher Brille an und unterstellen, dass die Sängerin nicht mit dem spanischen, sondern mit dem deutschen Fiskus "Meinungsverschiedenheiten" hat:
- Das größte Problem in diesem Fall scheint zu sein, dass der Fiskus von einer unbeschränkten Steuerpflicht ausgeht. Bei einer unbeschränkten Steuerpflicht greift das Welteinkommensprinzip. Das heißt, egal in welchem Land Einkünfte erzielt werden, diese grundsätzlich auch in Deutschland zu versteuern sind.
- Damit die Einkünfte, hier z.B. die Einkünfte aus internationalen Tourneen, nicht doppelt versteuert werden (also in Deutschland und zusätzlich dem Land, aus dem die Einkünfte stammen, z.B. aus einem Konzert in Kanada), gibt es verschiedene Mechanismen.
- Sofern ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den beiden Ländern abgeschlossen wurde, bestimmt dieses Abkommen, welches Land besteuern darf.
- Das heißt nicht automatisch, dass überhaupt keine doppelte Steuerbelastung vorkommt. Unter Umständen müssen die Einkünfte in beiden Ländern angegeben und versteuert werden. In Deutschland, sofern dort laut Doppelbesteuerungsabkommen die Ansässigkeit ist, wird dann zumindest die ausländische Steuer (= Quellensteuer) berücksichtigt.
- Wenn kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den relevanten Ländern abgeschlossen wurde, werden die Einkünfte immer in Deutschland versteuert. Die ausländische Steuer (= Quellensteuer) wird hierbei immer berücksichtigt.
- Im Fall der Musikerin scheint sich laut Finanzverwaltung dennoch eine steuerliche Mehrbelastung von 14,5 Mio € zu ergeben.
- Um das zu vermeiden, muss also die unbeschränkte Steuerpflicht vermieden werden. Was ist dabei zu beachten?
- Die Person darf weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
- Wohnsitz: Ein Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung hat, die er beibehalten und benutzen wird. Man kann aus deutscher Sicht mehrere Wohnungen haben. Ein Wohnsitz, also das Innehaben einer Wohnung, lag bei der Sängerin wohl nicht vor.
- Gewöhnlicher Aufenthalt: Ein gewöhnlicher Aufenthalt liegt immer dann vor, wenn jemand an einem Ort nicht nur vorübergehend verweilt. Ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten ist stets ein gewöhnlicher Aufenthalt. Aus deutscher Sicht kann eine Person nur einen gewöhnlichen Aufenthalt haben.
- Im Fall der Sängerin geht es also um die Frage, ob ein gewöhnlicher Aufenthalt vorliegt. Falls ja, dann liegt auch gleichzeitig eine unbeschränkte Steuerpflicht vor und der Fiskus kann die 14,5 Mio. € Steuern nachfordern. Die strafrechtlichen Folgen, wie die drohende Freiheitsstrafe sowie ggf. zusätzliche Strafgebühren, kommen noch "on top".
Damit Ihnen nicht das gleiche Schicksal wie Shakira droht, lassen Sie uns gemeinsam vor Ihrer geplanten Auswanderung oder längeren Reise prüfen, welche Auswirkungen sich steuerlich bei Ihnen ergeben.
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