Unternehmensgründung
Möchten Sie ein Unternehmen gründen oder haben vor Kurzem ein Unternehmen gegründet? Dann sollten Sie die nachfolgenden Punkte berücksichtigen:
Fünf steuerliche Punkte für die Unternehmensgründung
- Rechtsform auswählen
- Einzelunternehmen/Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Start grundsätzlich sofort möglich
- GmbH, UG, KG (auch GmbH & Co. KG), OHG, eingetragener Kaufmann: Notarvertrag (Satzung) und Eintragung ins Handelsregister notwendig
- Anmeldung beim Gewerbeamt
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen
- Anschließende Vergabe der Steuernummer
- Falls notwendig, kann in dem Zuge auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) gleich mit beantragt werden
- Erstellung und Übermittlung der Eröffnungsbilanz
- Nur für Bilanzierer notwendig
- Bei Erstellung einer jährlichen Einnahmen-Überschuss-Rechnung (in der Regel für Kleingewerbetreibende und Freiberufler) ist keine Eröffnungsbilanz erforderlich.
- Anmeldung Transparenzregister
- Betrifft vor allem Kapitalgesellschaften und ins Handelsregister eingetragene Personengesellschaften
Fünf steuerliche Pflichten, die Sie kennen müssen
- Buchführungspflicht und Erstellung des Jahresabschlusses bzw. Erstellung einer jährlichen Einnahmen-Überschuss-Rechnung
- Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Zusammenfassenden Meldungen
- Umsatzsteuer-Voranmeldung: in der Regel monatliche oder vierteljährliche Abgabe
- Zusammenfassende Meldung: nur bei Warenverkehr/Dienstleistungen innerhalb der EU, monatliche oder vierteljährliche Abgabe
- Lohnsteuer-Anmeldung
- In der Regel monatliche oder vierteljährliche Abgabe
- Steuererklärung und ggf. weitere Pflichten
- Abgabe der jährlichen Steuererklärungen
- Gegebenenfalls weitere Pflichten wie z. B. Offenlegung der Bilanz, Prüfung der Bilanz durch einen Wirtschaftsprüfer, Abgabe eines Country-by-Country Reporting (CbCR)
- Vorauszahlungen leisten
- Um die Höhe der Vorauszahlungen bestimmen zu können, sollte bestenfalls bereits ein Businessplan erstellt worden sein.
Fünf wichtige Steuerarten, die Sie kennen müssen
- Einkommensteuer
- Einzelunternehmer
- Personengesellschaften, wenn die Inhaber (= Anteilseigner) natürliche Personen sind
- Körperschaftsteuer
- Für Kapitalgesellschaften und Vereine
- Gewerbesteuer
- Grundsätzlich für alle Rechtsformen
- Umsatzsteuer
- Grundsätzlich für alle Unternehmer
Ausnahme: Kleinunternehmer
- Grundsätzlich für alle Unternehmer
- Lohnsteuer
- Nur bei Personal
z.B. auch bei Anstellung des Geschäftsführers einer GmbH
- Nur bei Personal
Vorauszahlungen anhand der voraussichtlichen Steuerlast
Monatliche bzw. vierteljährliche (Vor-)Anmeldung
Haben Sie Fragen zu den einzelnen Punkten oder benötigen Sie Unterstützung bei der Unternehmensgründung? Dann kommen Sie gerne auf mich zu und lassen Sie uns bei einem kostenlosen Erstgespräch besprechen, wie wir Ihren Unternehmensstart bestmöglich vorbereiten und wie ich Sie zu Ihrem Nutzen unterstützen kann.
Ihre SteuerBeraterin